Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Marketing- und Beratungsleistungen der ScalePro Marketing GmbH
Stand: 11. Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
- Diese AGB gelten für Marketing-, Beratungs-, Strategie-, Content-, Werbe-, Analyse-, Positionierungs- und Sichtbarkeitsleistungen unter dem System ScaleBeauty.
- Vertragspartner, Anbieter und Rechnungsteller ist ausschließlich die ScalePro Marketing GmbH, Paracelsusstraße 1, 91710 Gunzenhausen, eingetragen beim Amtsgericht Ansbach unter HRB 8650, vertreten durch die Geschäftsführerin Ilona Heubusch, Telefon 089 83931466, E-Mail kontakt@dominikvonfalkenhausen.de, nachfolgend „Anbieter".
- ScaleBeauty ist die Bezeichnung des Systems und der Leistungen des Anbieters. ScaleBeauty ist keine eigene Gesellschaft, kein Vertragspartner und kein Rechtsträger. Vertragspartner ist in jedem Fall der Anbieter.
- Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
- Abweichende AGB des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher Zustimmung in Textform.
- Das individuelle Angebot und diese AGB bilden gemeinsam die Vertragsgrundlage. Individuelle Vereinbarungen im Angebot gehen vor.
§ 2 Leistungserbringung und Skalierbarkeit
- Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen eigene Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, selbstständige Dienstleister, Subunternehmer, externe Spezialisten sowie technische und KI-gestützte Systeme einzusetzen.
- Ein Anspruch auf Leistungserbringung durch eine bestimmte natürliche Person besteht nur, wenn dies im individuellen Angebot ausdrücklich vereinbart wurde.
- Die Auswahl und Steuerung der eingesetzten Personen und Systeme obliegt dem Anbieter.
§ 3 Vertragsschluss und AGB-Einbeziehung
- Der Vertrag kommt auf Grundlage eines individuellen Angebots zustande.
- Das Angebot enthält insbesondere Entwicklungsstufe, Setup, Vergütung, Start, Laufzeit und Leistungsrahmen.
- Jedes Angebot verweist ausdrücklich auf diese AGB. Der Kunde erhält vor Vertragsschluss die Möglichkeit, sie einzusehen, herunterzuladen und zu speichern. Sie können zusätzlich als Anlage beigefügt werden.
- Die Annahme kann, soweit im Angebot nichts anderes bestimmt ist, in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen.
§ 4 Vertragsgegenstand und Entwicklungsstufen
- ScaleBeauty ist das Marketing- und Entwicklungssystem des Anbieters für Praxen und Kliniken.
- Die Zusammenarbeit erfolgt insbesondere in den Stufen Startup, Markenaufbau, Wachstum und Marktführer.
- Die Einordnung richtet sich nicht nur nach Umsatz, sondern auch nach Marketingreife, Positionierung, Infrastruktur, Kapazität, Datenlage, Wachstumsziel und wirtschaftlicher Sinnhaftigkeit.
- Geschuldet wird grundsätzlich eine fachgerechte Dienstleistung, kein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, soweit nicht ausdrücklich ein konkreter Erfolg vereinbart wird.
§ 5 Leistungsrahmen und Auswahl der Maßnahmen
- Marketing erfordert laufende Priorisierung und Anpassung.
- Im Angebot oder in Leistungsübersichten genannte Maßnahmen beschreiben den vereinbarten Leistungsrahmen. Soweit nicht ausdrücklich als konkrete Einzelleistung bezeichnet, besteht kein Anspruch darauf, dass jede aufgeführte Maßnahme in jedem Monat oder zwingend überhaupt umgesetzt wird.
- Der Anbieter bestimmt unter Berücksichtigung von Ziel, Ausgangslage, Daten, Ergebnissen, technischer Umsetzbarkeit, wirtschaftlicher Sinnhaftigkeit und Kundeninteressen nach billigem Ermessen, welche vereinbarten Instrumente in welchem Umfang, in welcher Reihenfolge und zu welchem Zeitpunkt eingesetzt werden.
- Maßnahmen dürfen zurückgestellt, verändert, ersetzt oder nicht umgesetzt werden, wenn sie fachlich nicht sinnvoll, wirtschaftlich unverhältnismäßig, technisch unzweckmäßig, rechtlich bedenklich oder aufgrund der Kundensituation nicht sinnvoll umsetzbar sind.
- Eine stärkere Gewichtung sinnvoller Maßnahmen kann an die Stelle anderer Maßnahmen treten.
- Wird der wirtschaftliche Charakter der gebuchten Entwicklungsstufe wesentlich verändert, stimmen sich die Parteien hierzu ab.
- Nicht Bestandteil der Betreuung sind Grafikproduktion, Druck und weitere klassische Agenturarbeit. Solche Arbeiten werden auf Wunsch über geprüfte Partner vergeben, die der Anbieter auswählt und führt, und gesondert berechnet.
- Die vollständige Neuerstellung einer Website ist nicht Bestandteil der Betreuung und wird gesondert vereinbart. Analyse und Optimierung einer bestehenden Website richten sich nach der gebuchten Entwicklungsstufe.
- Die laufende Veröffentlichung von Inhalten in den Kanälen des Kunden obliegt dem Kunden. Der Anbieter kann einzelne Beiträge selbst veröffentlichen, wenn dies zur Steuerung der Verbreitung sinnvoll ist. Daraus entsteht kein Anspruch auf eine laufende Veröffentlichung durch den Anbieter. Wird später ein automatisierter Veröffentlichungsweg eingerichtet, gilt die dort getroffene Vereinbarung.
§ 6 Persönliche Abstimmung und Termine
- Persönliche Abstimmung und strategisches Feedback erfolgen nach tatsächlichem Entwicklungsbedarf.
- Eine bestimmte Anzahl, Dauer oder Frequenz von Calls wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich im Angebot vereinbart ist.
- Die Abstände können sich verändern. Zu Beginn kann die Abstimmung intensiver und später in größeren Abständen erfolgen.
- Kommunikation kann insbesondere per Video-Call, Telefon, E-Mail, Messenger oder das System des Anbieters erfolgen.
- Bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen des Kunden besteht kein automatischer Anspruch auf einen zusätzlichen Ersatztermin.
§ 7 Setup, Laufzeit und Upgrade
- Bei erstmaliger Zusammenarbeit ist eine vorgelagerte Setup-Phase Bestandteil der Zusammenarbeit. Das Setup ist nicht separat ohne anschließende Betreuung buchbar.
- Im Setup erfolgen insbesondere Onboarding, Datenerhebung, Zugänge, Analyse, strategische Grundlagen und erforderliche technische Marketing-Grundlagen.
- Das Setup wird separat gemäß Angebot berechnet. Der laufende Monatsbeitrag beginnt erst mit der anschließenden aktiven Betreuung.
- Die erste aktive Betreuungsphase eines Neukunden beträgt nach dem Setup grundsätzlich drei Monate, unabhängig von der Einstiegsstufe.
- Eine anschließende aktive Fortsetzung wird grundsätzlich für sechs Monate vereinbart.
- Ein Upgrade ist jederzeit einvernehmlich möglich. Mit dem Upgrade beginnt grundsätzlich eine neue sechsmonatige Betreuungsphase. Ein neues Setup fällt bei einem Upgrade grundsätzlich nicht an.
- Die aktive Betreuung verlängert sich nicht automatisch, sofern im Angebot nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 8 Systemzugang
- Der Systemzugang ist nur nach zuvor durchlaufener aktiver Betreuung erhältlich und kein Einstiegsprodukt.
- Zugriffsrechte richten sich nach der tatsächlich durchlaufenen Entwicklungsstufe.
- Soweit nichts anderes vereinbart ist: 6 Monate zu 600 EUR netto/Monat oder 12 Monate zu 500 EUR netto/Monat, jeweils monatliche Abrechnung.
- Der Systemzugang verlängert sich jeweils um denselben Zeitraum, wenn er nicht vor Ablauf der laufenden Zeit gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Textform. Ein Brief oder eine E-Mail genügt. Auf diese Verlängerung wird im Angebot ausdrücklich hingewiesen.
- Für die aktive Betreuung gilt diese Verlängerung nicht. Sie endet mit Ablauf der vereinbarten Phase, siehe § 7 Absatz 7.
- Zugänge sind nicht ohne Zustimmung an Dritte oder andere Unternehmen übertragbar.
§ 9 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt erforderliche Informationen, Materialien, Zugänge, Berechtigungen, Freigaben und Entscheidungen vollständig, richtig und rechtzeitig bereit.
- Dazu gehören je nach Projekt insbesondere Website-, Analyse-, Werbe-, Social-Media- und Google-Zugänge, Bild- und Videomaterial sowie Praxis- und Leistungsinformationen.
- Vereinbarte Eigenleistungen, insbesondere Videoaufnahmen, authentische Inhalte und Freigaben, sind innerhalb angemessener Fristen zu erbringen.
- Kundenseitig verursachte Verzögerungen verschieben entsprechende Umsetzungszeitpunkte angemessen.
- Ist der Anbieter wegen fehlender oder verspäteter Mitwirkung an der Leistung gehindert, bleibt der Vergütungsanspruch im gesetzlich zulässigen Umfang grundsätzlich unberührt. Blockierte Leistungen müssen nicht außerhalb der Laufzeit kostenlos nachgeholt werden.
- Der Kunde ist für die Richtigkeit seiner medizinischen, fachlichen und tatsächlichen Angaben verantwortlich.
§ 10 Inhalte, Patientenmaterial und Rechte Dritter
- Der Kunde gewährleistet, dass bereitgestellte Materialien rechtmäßig genutzt werden dürfen und erforderliche Rechte, Einwilligungen und Freigaben vorliegen.
- Dies gilt insbesondere für Fotos, Videos, Patientenstimmen, Vorher-Nachher-Material, Testimonials, Marken, Logos und Inhalte Dritter.
- Der Kunde ist für medizinische und fachliche Richtigkeit seiner Angaben verantwortlich.
- Der Anbieter erbringt keine medizinische oder berufsrechtliche Rechtsberatung. Bei Zweifeln kann externe rechtliche Prüfung empfohlen oder eine Veröffentlichung zurückgestellt werden.
- Der Kunde stellt den Anbieter im gesetzlich zulässigen Umfang von berechtigten Drittansprüchen frei, die auf vom Kunden bereitgestellten rechtswidrigen Materialien beruhen, soweit der Anbieter die Verletzung nicht selbst zu vertreten hat.
§ 11 Werbebudgets, Plattformen und Presse
- Werbebudgets, Media-Budgets, Veröffentlichungskosten, Presseplatzierungen, externe Produktionskosten und Drittanbietergebühren sind nicht in der laufenden Vergütung enthalten, sofern das Angebot nichts anderes bestimmt.
- Werbebudgets trägt grundsätzlich der Kunde und sie sollen möglichst direkt zwischen Kunde und Plattform abgerechnet werden.
- Der Anbieter hat keinen vollständigen Einfluss auf Richtlinien, Algorithmen, Sperrungen, Freigaben oder Verfügbarkeit externer Dienste, insbesondere Meta, Instagram, Google, YouTube, OpenAI/ChatGPT, KI-Suchsysteme, Hosting-, Analyse-, Tracking- und Softwareanbieter.
- Solche Änderungen oder Ausfälle begründen allein keine Garantie- oder Erfolgspflicht.
- Bei Pressearbeit besteht ohne ausdrückliche Vereinbarung keine Garantie für Annahme, Zeitpunkt, redaktionelle Gestaltung, Reichweite, Dauer oder dauerhafte Verfügbarkeit externer Veröffentlichungen.
§ 12 Vergütung und Zahlungsverzug
- Es gelten die im Angebot vereinbarten Nettovergütungen zuzüglich gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
- Die Setup-Vergütung wird gemäß Angebot mit Beginn des Setups fällig.
- Laufende Vergütungen werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, monatlich im Voraus fällig.
- Rechnungen sind innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
- Die im Angebot vereinbarten Preise gelten für die dort vereinbarte Phase unverändert. Eine Preisänderung wirkt frühestens für eine neu vereinbarte Phase und wird vor deren Beginn mitgeteilt.
- Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen Leistungen und Zugänge bis zum Ausgleich fälliger Beträge vorübergehend aussetzen.
- Eine berechtigte Aussetzung verlängert die Vertragslaufzeit nicht automatisch und verpflichtet nicht zur kostenlosen Nachholung blockierter Leistungen nach Vertragsende.
- Verhindert der Kunde die Leistung durch fehlende Mitwirkung oder verlangt eine vom Anbieter nicht zu vertretende Unterbrechung, bleibt der Vergütungsanspruch im gesetzlich zulässigen Umfang bestehen.
- Gesetzliche Verzugszinsen und sonstige gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 13 Keine Verarbeitung von Patientendaten
- Der Anbieter verarbeitet im Rahmen der regulären Marketingdienstleistung grundsätzlich keine Patientenakten, Patientendatenbanken, Kontaktdaten von Patienten oder Gesundheitsdaten im Auftrag des Kunden.
- Solche Daten werden weder angefordert noch in Systeme des Anbieters hochgeladen. Der Kunde stellt sie nicht bereit.
- Software- und Automatisierungsleistungen mit entsprechender Datenverarbeitung gehören nicht zum Leistungsumfang und werden gegebenenfalls separat durch andere Unternehmen erbracht.
- Eine Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO findet daher im Regelfall nicht statt. Sollte im Einzelfall doch eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag erforderlich werden, wird sie vorher gesondert und schriftlich vereinbart.
§ 14 Aufzeichnung und Transkription von Gesprächen
- Zur Dokumentation, Qualitätssicherung, Erfassung von Kundeninformationen, Fortschreibung der Strategie und Integration relevanter Informationen in die projektbezogene Wissensstruktur können Online-, Video- und Telefongespräche aufgezeichnet und/oder automatisiert transkribiert werden.
- Der Kunde wird zu Beginn eines betroffenen Gesprächs hierauf hingewiesen. Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, erfolgt die Aufzeichnung bzw. Transkription erst nach Zustimmung.
- Aufzeichnungen und Transkripte dienen internen Zwecken der Vertragsdurchführung, Dokumentation, Qualitätssicherung und projektbezogenen Informationsverarbeitung. Eine Veröffentlichung erfolgt nicht ohne gesonderte Rechtsgrundlage bzw. Zustimmung.
- Informationen aus Transkripten können innerhalb der für den Kunden vorgesehenen Arbeits-, Dokumentations- und KI-Systeme des Anbieters verarbeitet werden, soweit dies rechtlich zulässig ist.
- Rechtsgrundlagen, eingesetzte Auftragsverarbeiter, Speicherdauern und erforderliche Datenschutzvereinbarungen werden separat in Datenschutzhinweisen bzw. AV-Verträgen geregelt.
- Gesundheitsdaten von Patienten gehören nicht in Aufzeichnungen und Transkripte. Werden sie in einem Gespräch genannt, werden sie nicht weiterverarbeitet. Es gilt § 13.
§ 15 Einsatz von KI
- Der Anbieter kann KI-Systeme, Automatisierungen und technische Werkzeuge zur Leistungserbringung einsetzen.
- Dies umfasst insbesondere Analyse, Strukturierung, Zusammenfassung, Texterstellung, Contentplanung, Recherchevorbereitung, Dokumentation und Marketingauswertung.
- Der Einsatz solcher Systeme ändert nichts an der Verantwortung des Anbieters für seine vertraglich geschuldete Leistung.
- Für personenbezogene Daten gelten die einschlägigen Datenschutzregelungen und gegebenenfalls Vereinbarungen mit Auftragsverarbeitern.
§ 16 Nutzungsrechte und Rechte des Anbieters
- Der Kunde erhält an vollständig vergüteten, individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen die nach Angebot und Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte.
- Methoden, Frameworks, Prompts, Templates, Systemlogik, Datenstrukturen, Agenten, Software, Schulungsinhalte, Wissensarchitekturen, interne Prozesse und allgemeines Know-how des Anbieters bzw. jeweiliger Rechteinhaber werden nicht auf den Kunden übertragen.
- Systemzugänge vermitteln nur ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für Vertragsdauer und vereinbarten Umfang.
- Zugangsdaten dürfen nicht unbefugt weitergegeben werden.
- Der Kunde räumt dem Anbieter die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Rechte an seinen bereitgestellten Marken, Logos, Namen, Bildern, Texten und sonstigen Materialien ein.
- Referenznutzung des Kundennamens, Logos, Testimonials oder Projektergebnissen erfolgt nur auf Grundlage der erforderlichen Vereinbarung bzw. Rechtsgrundlage.
§ 16a Redaktionelle Beiträge im Ästhetik-Magazin
- Der Anbieter darf über den Kunden redaktionelle Beiträge im Ästhetik-Magazin (aesthetik-magazin.de) und dessen Kanälen veröffentlichen. Dafür darf er Aussagen und Zitate aus Interviews und Gesprächen nutzen.
- Genannt werden dürfen die Fachpersonen mit Namen, Titel und Fachgebiet sowie die Praxis mit Namen und Ort. Gezeigt werden dürfen Fotos der Fachpersonen und der Praxisräume. Gespräche dürfen dafür aufgezeichnet und verschriftlicht werden; § 14 gilt entsprechend.
- Den ersten Beitrag erhält der Kunde vor der Veröffentlichung zur Bestätigung.
- Patientenfotos und Vorher-Nachher-Bilder werden nicht verwendet. Der Kunde sichert zu, dass abgebildete Personen der Veröffentlichung zugestimmt haben.
- Der Kunde kann dem bei Vertragsschluss in Textform widersprechen. Er kann seine Einwilligung außerdem jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform für die Zukunft widerrufen. Name und Fotos werden dann binnen 24 Stunden aus allen Beiträgen entfernt.
§ 17 Keine Erfolgsgarantie
- Marketing-, Werbe-, Sichtbarkeits-, Content-, PR-, GEO-, SEO- und KI-Empfehlungsergebnisse hängen von zahlreichen externen Faktoren ab.
- Ohne ausdrückliche individuelle Vereinbarung werden insbesondere keine bestimmten Umsätze, Gewinne, Leads, Patientenzahlen, Rankings, Reichweiten, Werbekosten, Conversion-Raten, Presseveröffentlichungen oder KI-Empfehlungen garantiert.
- Prognosen, Zielwerte, Beispiele und Erfahrungswerte sind keine Erfolgsgarantie.
§ 18 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und in sonstigen zwingenden gesetzlichen Fällen.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Für Störungen oder Entscheidungen externer Plattformen haftet der Anbieter nur, soweit er diese zu vertreten hat.
- Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
§ 19 Vertraulichkeit
- Beide Parteien behandeln nicht öffentliche geschäftliche, technische, strategische und sonstige vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.
- Die Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.
- Die notwendige Einbindung von Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen, Auftragsverarbeitern und fachlich erforderlichen Dienstleistern bleibt zulässig, sofern angemessene Vertraulichkeit gewährleistet ist.
§ 20 Ende der Zusammenarbeit und Daten des Kunden
- Nach Ende der Zusammenarbeit stehen dem Kunden die für ihn vorgesehenen projektbezogenen Daten noch achtundzwanzig Tage zum Herunterladen zur Verfügung.
- Der Anbieter nennt das konkrete Löschdatum und erinnert vor der Löschung mehrfach in Textform.
- Nach Ablauf der Frist werden die projektbezogenen Daten des Kunden gelöscht, soweit keine gesetzlichen oder sonstigen rechtlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Über die Löschung erhält der Kunde eine Bestätigung.
- Ergebnisse, Texte und Zugänge, die für den Kunden erstellt und vollständig vergütet wurden, bleiben beim Kunden.
- Einzelheiten regeln die Datenschutzhinweise des Anbieters.
§ 21 Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen können, soweit gesetzlich zulässig und nichts Strengeres vereinbart ist, in Textform erfolgen.
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Gunzenhausen.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt; es gelten insoweit die gesetzlichen Vorschriften.
